All­gemeine Geschäfts­beding­ungen

1. Teilnahmevoraussetzung

 

Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (Welpen altersangemessen) Impfschutz verfügen. Der Nachweis erfolgt auf Verlangen durch Vorlage des Impfpasses.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine Anmeldebescheinigung und eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Auf Verlangen hat der Kunde die Bescheinigung und Police vorzuzeigen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich dem Trainer vor der Ausbildung und vor dem Training über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder eine bestehende Läufigkeit des Hundes zu informieren. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass ansteckende Erkrankungen nicht vorliegen. Übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit sind ebenso mitzuteilen.

 

2. Vertragsgegenstand

 

Vertragsgegenstand sind Einzel- sowie Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Veranstaltungen und Aktivitäten für Hund und Halter.

Vor erstmaligem Vertragsbeginn und Aufnahme des Hundes mit Halter erfolgt obligatorisch ein Vorgespräch und ist kostenpflichtig. Von den Teilnehmern werden alle Trainingsvorschläge in eigener Verantwortung und auf freiwilliger Basis umgesetzt. Eine Garantie für Trainingserfolge kann nicht übernommen werden, da der Erfolg des Trainings wesentlich von der Umsetzung und regelmäßigen Durchführung der empfohlenen Trainingselemente durch den Teilnehmer abhängig ist.

Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Begründung abzulehnen.

 

3. Vertrag – Auftragserteilung

 

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an und das kann nur durch ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular erfolgen. Die Vertragsabschlüsse mit der Hundeschule kommen ausschließlich auf der Grundlage der AGB`s zustande. Der Vertrag ist durch eine Anmeldebestätigung der Hundeschule verbindlich.

 

4. Zahlung

 

Die Zahlung der entsprechenden Vergütung ist mit der Anmeldebestätigung ohne Abzug auf das Konto der Hundeschule zu erfolgen.

Bei einem Rücktritt oder vorzeitigen Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer werden keine Gebühren erstattet.
Die Hundeschule behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In dem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt.

 

5. Absage

 

Die Absage durch den Teilnehmer hat in Textform zu erfolgen. Als Zeitpunkt der Absage zählt der Eingang bei der Hundeschule.

Folgende Stornogebühren werden berechnet.

  • Mindestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn wird keine Gebühr berechnet.
  • Bei Absage vor Seminar/Veranstaltung/Kursbeginn von weniger als eine Woche berechnet die Hundeschule 100 % der Vergütung.
  • Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten fallen 50 % der Vergütungen an.

Die Gründe für Absagen und Stornierungen können nicht berücksichtigt werden.

 

6. Absage durch die Hundeschule

 

Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, durch Erkrankung der Kursleitung, höherer Gewalt, organisatorischen Gründen oder sonstigen unvorhersehbaren Geschehnissen, behält sich die Hundeschule vor, die Veranstaltungen, Unterrichtsstunden, Seminare und Kurse abzusagen. Es steht dem Teilnehmer frei, einen angebotenen Alternativtermin wahrzunehmen.

 

7. Haftung

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmers. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden die von Kursteilnehmenden oder Dritten und deren Hunden verursacht werden.

Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, haftet die Hundeschule nicht.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass an unterschiedlichen Orten trainiert wird, und das im öffentlichen Straßenverkehr, in den Wäldern und Gewässern trainiert wird, und das damit verbundene Risiko, in eigener Verantwortung liegt. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung des Trainers ohne Leine geführt wird. Der Teilnehmer entscheidet alleine, ob er den Hund ohne Leine führen möchte.

 

8. Urheberrecht

 

Alle Fotos, Videos und Ton-Aufnahmen, die während der Trainings und /oder auf Veranstaltungen erstellt werden, sind Eigentum der Hundeschule. Ausgehändigte Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der Hundeschule nicht vervielfältigt oder in Umlauf gebracht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Teil und/oder Ganzbildaufnahmen sowie Videos der Trainings und/oder auf Veranstaltungen gemacht werden und zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Internet, Print, TV) erscheinen dürfen.

Falls Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Nicht gestattet ist den Teilnehmern, ohne Erlaubnis der Hundeschule Aufnahmen in Form von Fotos oder Videoaufnahmen zu tätigen und ohne Genehmigung durch die Hundeschule zu veröffentlichen.

 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Im Falle, dass einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sind nach Vertragsabschluss, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

Letztes Update: 2023

Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz (gewerbsmäßig für Dritte Hunde durch den Tierhalter anzuleiten) wurde durch die Kreisverwaltung Altenkirchen (Abteilung Tierschutz) erteilt.